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Sie haben die Entscheidung getroffen, ein von der Bundesapothekerkammer anerkanntes Qualitätsmanagementsystem Ihrer Apotheke zertifizieren zu lassen? Dann sind folgende Voraussetzungen im Vorfeld zu erfüllen:
Mit der Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigt der Apothekenleiter, dass diese Voraussetzungen erfüllt wurden. Der Antrag auf Zertifizierung wird zusammen mit der Selbstbewertung und den weiteren Nachweisen an die Geschäftsstelle gesandt. Nach Eingang der Zertifizierungsgebühr wird das Zertifizierungsverfahren eingeleitet. Ihnen wird ein Auditor vorgeschlagen. Wird der Vorschlag angenommen, vereinbaren beide gemeinsam einen Termin für das Audit in der Apotheke.
Die eingereichten Unterlagen und der Auditbericht werden von der Zertifizierungskommission bewertet. Sie entscheidet anhand dieser Unterlagen über die Verleihung des ZetA-Qualitätssiegels.